Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände nach Wirtschaftsprüferordnung Registrierung
[Nr.99132020019000 ]
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Wirtschaftsprüferkammer.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Teaser
Die Qualitätskontrolle wird durch bei der zuständigen Stelle registrierte
Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
(Prüfer für Qualitä
Voraussetzungen
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben