Praktikum für ausländische Studierende oder Hochschulabsolventinnen und -absolventen bestätigt bekommen
[Nr.99011019008000 ]
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Wenn Sie als Betrieb oder Austauschorganisation ausländischen Studierenden oder Hochschulabsolventinnen und -absolventen ein Praktikum in Deutschland anbieten möchten, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen dafür vorab die Bestätigung der Bundesagentur für Arbeit einholen.
Verfahrensablauf
Um die Bestätigung der Bundesagentur für Arbeit für ein studienfachbezogenes Praktikum in Ihrem Praktikumsbetrieb einzuholen, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Laden Sie das Antragsformular "Praktikum zu Weiterbildungszwecken" und das Antragsformular "Praktikum zu Weiterbildungszwecken" von der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit herunter.
- Füllen Sie die Dokumente vollständig aus und schicken Sie diese mit allen erforderlichen Unterlagen an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
- Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung prüft Ihre Unterlagen und erteilt bei Vorliegen aller Voraussetzungen ihr Einvernehmen (Bestätigung des Praktikums).
Bei Praktika über Austauschorganisationen übersendet die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung die vereinbarten Antragsunterlagen.
Alternativ können Sie die Bestätigung der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung online beantragen. Gehen Sie dabei folgendermaßen vor:
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Laden Sie die folgenden Formulare und Nachweise im Upload-Service der Bundesagentur für Arbeit hoch:
- Vordruck "Antragsformular Praktikum zu Weiterbildungszwecken"
- Vordruck "Erklärung zur Immatrikulationsbescheinigung"
- Vordruck "Praktikumsplan", der verdeutlicht, welche beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen während des Praktikums vermittelt werden
- Immatrikulationsbescheinigung
- Kopie des Reisepasses der Praktikantin oder des Praktikanten
- Vordruck "Einverständniserklärung" zur elektronischen Verarbeitung der Daten
- Ausdruck aus dem Informationsportal "anabin", der den Status der ausländischen Hochschule bescheinigt
- Vollmacht, wenn der Antrag über Dritte wie zum Beispiel Relocation-Unternehmen eingereicht wird
- Bei Pflichtpraktikum zusätzlich: Nachweis, dass die ausländische Schul- oder Studienordnung ein solches Praktikum vorsieht und das Praktikum im Ausland als Pflichtpraktikum anerkannt wird
- Ihre Unterlagen werden anschließend an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung übermittelt.
- Diese prüft Ihre Unterlagen und erteilt bei Vorliegen aller Voraussetzungen ihr Einvernehmen (Bestätigung des Praktikums).
Die Bestätigung erhalten Sie postalisch.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben