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Preisabsprachen und andere wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Unternehmen melden
[Nr.99070003041000 ]
Verfahrensablauf
Sollten Sie Insider-Wissen oder Kenntnisse von illegalen Absprachen haben, nehmen Sie bitte telefonisch oder schriftlich Kontakt mit dem Bundeskartellamt auf.
- Sie können über das Hinweisgebersystem auch anonyme Hinweise abgeben.
-
An dem Verfahren vor der Kartellbehörde sind dann beteiligt
- wer die Einleitung eines Verfahrens beantragt hat;
- Kartelle, Unternehmen, Wirtschafts- oder Berufsvereinigungen, gegen die sich das Verfahren richtet;
- Personen und Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden und die die Kartellbehörde auf ihren Antrag zu dem Verfahren beigeladen hat.
Rechtsgrundlage(n)
Teaser
Kartelle schaden der Gesamtwirtschaft und vor allem den Verbraucherinnen und
Verbrauchern.
Koordinieren Wettbewerber untereinander ihr Verhalten auf einem Markt, um
da
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben