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Prozesskostenhilfe Bewilligung für die Zwangsvollstreckung
[Nr.99046008017001 ]

Teaser

Wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihr Zwangsvollstreckungsverfahren selbst zu finanzieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe bei Gericht beantragen.

Verfahrensablauf

Die Prozesskostenhilfe müssen Sie bei dem für das Zwangsvollstreckungsverfahren zuständigen Amtsgericht schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beantragen. Prinzipiell ist dies auch elektronisch möglich; bitte informieren Sie sich aber über die hierfür erforderlichen Voraussetzungen, eine einfache E-Mail genügt nicht! 

Dem Antrag ist die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Formular ZP 1a)  beizufügen.

Das Gericht wird in aller Regel ohne mündliche Verhandlung über den Antrag entscheiden.

Sollte Ihr Antrag (teilweise) abgelehnt werden, so können Sie hiergegen in vielen Fällen mit der sofortigen Beschwerde vorgehen.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben