Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt; ausländische Berufsqualifikation anerkennen
[Nr.99150003037005 ]
Teaser
Sie haben Ihre Ausbildung zur Rechtsanwältin/zum Rechtsanwalt im Ausland absolviert und möchten nun in Deutschland arbeiten? Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen.
Verfahrensablauf
- Stellen Sie einen Antrag.
Der Antrag auf Feststellung einer gleichwertigen Berufsqualifikation kann bei jedem für die Abnahme der Eignungsprüfung zuständigen Prüfungsamt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gestellt werden, jedoch nicht bei mehreren gleichzeitig.
Gemeinsame Juristische Prüfungsämter sind in Berlin, Düsseldorf und Stuttgart.
- Das Prüfungsamt bestätigt den Eingang des Antrags innerhalb eines Monats und teilt gegebenenfalls mit, ob Unterlagen oder Dokumente fehlen.
- Das Prüfungsamt entscheidet spätestens 4 Monate nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen über den Antrag.
- Das Prüfungsamt erlegt Ihnen die Ablegung einer Eignungsprüfung auf, wenn
- sich Ihre Ausbildung auf Fächer bezog, die sich wesentlich von denen unterscheiden, die für die Ausübung des Berufs der Rechtsanwältin/des Rechtsanwalts in Deutschland erforderlich sind, und
- diese Unterschiede nicht anderweitig, insbesondere durch Berufspraxis oder Weiterbildungsmaßnahmen ausgeglichen werden.
- Die Eignungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
- Als schriftliche Prüfungsleistungen sind zwei Aufsichtsarbeiten anzufertigen.
- Die mündliche Prüfung besteht aus einem Kurzvortrag und einem Prüfungsgespräch.
- Über die erfolgreich abgelegte Eignungsprüfung erteilt das Prüfungsamt eine Bestätigung. Eine nicht bestandene Eignungsprüfung darf zweimal wiederholt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Zuständige Stelle
Es gibt viele Beratungsangebote. Diese finden Sie auf dem Portal Anerkennung in Deutschland.
Formulare
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben