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Rechtsanwaltschaft Zulassung Erteilung als Syndikusrechtsanwältin/Syndikusrechtsanwalt

Teaser

Wer als Syndikusrechtsanwältin oder Syndikusrechtsanwalt tätig werden möchte,

benötigt eine Zulassung. Nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der

Berufsbezeichnung

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben