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Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister mit Berufsqualifikation aus EU- und EWR-Staaten und Schweiz beantragen
[Nr.99150006019001 ]

Teaser

Wenn Sie mit einer ausländischen Berufsqualifikation Rechtsdienstleistungen in den Bereichen Inkasso, Rentenberatung oder Rechtsberatung im ausländischen Recht erbringen möchten, müssen Sie sich in das Rechtsdienstleistungsregister eintragen lassen.

Verfahrensablauf

Die Eintragung in das Rechtsdienstleistungsregister beantragen Sie auf den vorgesehenen Formularen schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Registrierungsbehörde.

  • Rufen Sie die nötigen Antragsformulare im Registrierungsportal online ab. 
  • Füllen Sie die Vordrucke vollständig aus. Achten Sie dazu insbesondere 
    • auf die Angabe des Bereiches oder Teilbereiches, für den die Registrierung erfolgen soll, 
    • bei der Registrierung für Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht: auf die Angabe des ausländischen Rechts, auf das sich die Registrierung beziehen soll. 
  • Die Antragsformulare reichen Sie gemeinsam mit den weiteren Unterlagen bei der zuständigen Registrierungsbehörde ein. 
  • Im Ergebnis der Antragsprüfung erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob die Registrierung erfolgt ist.
  • Die Kosten werden nach erfolgter Prüfung erhoben. Sie erhalten eine gesonderte Rechnung.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Zuständig sind die Landgerichte sowie die Präsidialamtsgerichte. Die Zuständigkeit der Registrierungsbehörde richtet sich nach dem Ort der Ausübung der Rechtsdienstleistung.

Das Verfahren kann auch durch einen »Einheitlichen Ansprechpartner« abgewickelt werden. Bei dem »Einheitlichen Ansprechpartner« handelt es sich um ein gesondertes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer. 

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Landgerichte sowie die Präsidialamtsgerichte. Die Zuständigkeit der Registrierungsbehörde richtet sich nach dem Ort der Ausübung der Rechtsdienstleistung.

Das Verfahren kann auch durch einen »Einheitlichen Ansprechpartner« abgewickelt werden. Bei dem »Einheitlichen Ansprechpartner« handelt es sich um ein gesondertes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.