Registrierung von Brütereien und Betrieben zur Erzeugung von Bruteiern
[Nr.99050132019000 ]
Teaser
Wenn Sie in eine Brüterei mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern oder einen Zucht- und Vermehrungsbetrieb ab 100 Tieren betreiben wollen, müssen Sie einen Antrag auf Registrierung stellen.
Verfahrensablauf
Bitte beantragen Sie die Registrierung schriftlich mit dem bestehenden Formular des LAVES:
- Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
- Füllen Sie den Vordruck aus.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen unterschrieben beim LAVES ein. Den Antrag können Sie per Post, per Fax oder per Mail übersenden.
- Per Post erhalten Sie anschließend die Ihnen zugeteilte Kennnummer und einen Gebührenbescheid.
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission vom 27. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel
- Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV)
Onlinedienste
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen und Bremen beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), Dezernat 43 Marktüberwachung.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben