Registrierung von außergerichtlichen Rechtsdienstleistungen, wenn diese in Deutschland erbracht werden sollen, der Antragsteller aber im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassen ist
[Nr.99094007000000 ]
Teaser
Wenn Sie zur Ausübung eines mit der Erbringung von Rechtsdienstleistungen verbundenen Berufs außerhalb von Deutschland niedergelassen sind und diesen vorübergehend in Deutschland ausüben möchten, melden Sie dies der zuständigen Behörde, um vorübergehend registriert zu werden.
Verfahrensablauf
- Sobald die Meldung mit den erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegt, nimmt die zuständige Behörde eine vorübergehende Registrierung oder ihre Verlängerung um ein Jahr vor und veranlasst die öffentliche Bekanntmachung im Rechtsdienstleistungsregister.
- Die Meldung ist jährlich zu wiederholen, wenn die Person oder Gesellschaft nach Ablauf eines Jahres erneut vorübergehende Rechtsdienstleistungen im Inland erbringen will.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landgericht und dem größeren Amtsgericht (sog. Präsidialamtsgericht). Die Zuständigkeit umfasst jeweils den zugeordneten Bezirk. Dabei umfasst der Landgerichtsbezirk die Bereiche der zugeordneten Amtsgerichte.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.