Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
[Nr.99085001012011 ]

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Teaser

Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle

beantragt werden. Beierstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere

Bedingungen z

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben