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Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
[Nr.99085001012011 ]
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Teaser
Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle
beantragt werden. Beierstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere
Bedingungen z
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben