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Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
[Nr.99085001012006 ]
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Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Voraussetzungen
-
Wenn Sie einen Reisepass benötigen, müssen Sie einen neuen beantragen, wenn sich mindestens eine der folgenden Daten ändert:
- Vorname
- Geburtsname
- Familienname
- Angaben zum Geburtsdatum
- Angaben zum Geburtsort
- Geschlecht
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
-
Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
- einer Strafverfolgung,
- einer Strafvollstreckung oder
- einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Verfahrensablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich bei Ihrem Bürgeramt beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
-
Aus wichtigen Gründen können Sie den Antrag auch
- in einer anderen Gemeinde oder
- in einer deutschen Auslandsvertretung stellen.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
-
Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend.
- Dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.
- Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
- Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Formulare
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Frist
- 6 Jahr(e)
- Für antragstellende Personen unter 24 Jahre.
- 10 Jahr(e)
- Für antragstellende Personen über 24 Jahre.