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Was erledige ich wo?

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Reisepass Meldung
[Nr.99085001014000 ]

Teaser

Verlust, Diebstahl oder Wiederauffinden Ihres Passes sowie Änderungen der darauf enthaltenen Daten müssen Sie unverzüglich melden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Passbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.

Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls kann unabhängig davon die Polizei informiert werden.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Passbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.

Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls kann unabhängig davon die Polizei informiert werden.

Voraussetzungen

Für eine Meldung müssen Sie im Besitz eines deutschen Reisepasses sein und eine der folgenden Fälle vorliegen:

  • Änderung von Daten in Ihrem Reisepass,
  • Verlust Ihres Reisepasses,
  • Diebstahl Ihres Reisepasses,

Wiederauffinden nach Verlustmeldung.

Formulare

Nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Passbehörde, welche Nachweise Sie in Ihrem Fall vorlegen müssen.

Kosten

Es entstehen keine Kosten durch die Meldung für Sie.

Sofern Sie einen neuen Reisepass beantragen wollen oder müssen, entstehen entsprechende Kosten.

Frist

Sie müssen die Meldung unverzüglich vornehmen.

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

Verfahrensablauf

Melden Sie Änderungen Ihrer Passdaten, den Verlust, den Diebstahl oder das Wiederauffinden nach einer Verlustmeldung Ihrer Passbehörde.

Verlust und Diebstahl können Sie zusätzlich auch bei der Polizei anzeigen.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Sollten Sie mit der Entscheidung der Passbehörde nicht einverstanden sein, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Welcher Rechtsbehelf einschlägig ist, hängt von der Art des konkret zu beanstandenden Verwaltungshandelns ab.

 Zudem können Sie sich stets an die zuständige Fachaufsicht wenden. Beachten Sie bitte, dass eine Fachaufsichtsbeschwerde weder die Frist zur Einlegung des einschlägigen Rechtsbehelfs hemmt noch diesen ersetzt.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 27.08.2026
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung