Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Risikobewertung für neue Stoffe in Lebensmittelkontaktmaterialien erbitten, die keiner EU-weit harmonisierten materialspezifischen Regelung unterliegen
[Nr.99118044058000 ]

Teaser

Sofern für ein Lebensmittelkontaktmaterial keine EU-weit harmonisierten materialspezifischen Regelungen bestehen, können Sie an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ein Ersuchen um Risikobewertung richten.

Verfahrensablauf

Schicken Sie Ihr Ersuchen für eine Risikobewertung per E-Mail an das BVL:

  • Fügen Sie Ihrem Ersuchen Hintergrundinformationen zur Erläuterung der wissenschaftlichen Problemstellung sowie eine Begründung des Gemeinschaftsinteresses bei.
  • Das BVL prüft die Vollständigkeit und legt die Unterlagen gegebenenfalls dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zur Stellungnahme vor.
  • Über das Vorliegen eines Gemeinschaftsinteresses entscheidet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und leitet im positiven Fall den. Antrag an die EFSA weiter.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben