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Rufnummernmissbrauch melden
[Nr.99109016176000 ]
Verfahrensablauf
Sie können ihre Beschwerde online oder durch ein PDF-Formblatt einreichen.
Wenn Sie Ihre Beschwerde online einreichen:
- Gehen Sie auf die Internetseite der Bundesnetzagentur (BNetzA ) und folgen Sie den Hinweisen
- Füllen Sie die vorgegebenen Felder so gut wie möglich aus, Sie können auch Dokumente hochladen
- Die BNetzA nimmt Ihre Beschwerde entgegen und sendet eine Eingangsbestätigung mit einem Aktenzeichen zu
- Die BNetzA prüft Ihre Beschwerde und leitet ggf. Ermittlungen ein, die in ein Verwaltungsverfahren münden können
- Je nach Ausgang des Verfahrens werden Maßnahmen angeordnet
- Die BNetzA informiert über alle ergriffenen Maßnahmen (bis auf Rügen und Abmahnungen) auf ihrer Internetseite: www.bundesnetzagentur.de/massnahmenliste
- Sie werden über den Ausgang des Verfahrens regelmäßig auch mit individueller Benachrichtigung informiert
Wenn Sie die Beschwerde per Post, Fax oder E-Mail einreichen möchten:
- Laden Sie das Formular online herunter ( hier ) und drucken Sie es aus
- Füllen Sie den Vordruck aus
- Senden Sie das ausgefüllte Formular per Post, per Fax oder per E-Mail an die Bundesnetzagentur
- Sie können die Beschwerde auch formlos mittels E-Mail oder schriftlich per Brief oder Fax einreichen
- Die BNetzA nimmt Ihre Beschwerde entgegen und sendet eine Eingangsbestätigung mit einem Aktenzeichen zu
- Die BNetzA prüft Ihre Beschwerde und leitet ggf. Ermittlungen ein, die in ein Verwaltungsverfahren münden können.
- Je nach Ausgang des Verfahrens werden Maßnahmen angeordnet
- Die BNetzA informiert über alle ergriffenen Maßnahmen (bis auf Rügen und Abmahnungen) auf Ihrer Internetseite: www.bundesnetzagentur.de/massnahmenliste
- Sie werden über den Ausgang des Verfahrens regelmäßig auch mit individueller Benachrichtigung informiert
Rechtsgrundlage(n)
Teaser
Wenn eine Rufnummer rechtswidrig genutzt wird, kann die Bundesnetzagentur
einschreiten und geeignete Maßnahmen ergreifen.
Ein Missbrauch einer Rufnummer kann vorliegen,
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben