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Ruhen der Schulpflicht Beantragung Ergänzungsschule
[Nr.99088006010001 ]

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Als Träger einer Ergänzungsschule in Niedersachen können Sie beim zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (Standorte: Braunschweig, Hannover, Lüneburg, Osnabrück) das Ruhen der Schulpflicht beantragen.

Verfahrensablauf

Reichen Sie bitte Ihren Antrag formlos unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen bei dem für Sie örtlich zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung ein. Nach erfolgter Antragprüfung erhalten Sie -bei Vorliegen der schulgesetzlichen Voraussetzungen- als Träger der betreffenden Ergänzungsschule einen schriftlichen Bescheid über die Feststellung des Ruhens der Schulpflicht.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben