Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Ruhen der Schulpflicht Beantragung
[Nr.99088044006000 ]

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Teaser

In bestimmten Fällen kann die Schulpflicht für einen begrenzten Zeitraum ruhen. Hierfür können Sie einen Antrag stellen.