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Ruhen der Schulpflicht Beantragung
[Nr.99088044006000 ]
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Teaser
In bestimmten Fällen kann die Schulpflicht für einen begrenzten Zeitraum ruhen. Hierfür können Sie einen Antrag stellen.