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Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung weitere Wohnung
[Nr.99107008104001 ]
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Teaser
Sie mieten oder kaufen eine Zweit- oder Nebenwohnung? Dies muss beim Beitragsservice angemeldet werden.
Frist
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie
- dort wohnen,
- dort gemeldet sind oder
- im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind
Bearbeitungsdauer
- 2 Woche(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen die weitere Wohnung bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden. Füllen Sie dazu das vorgesehene Formular aus.
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch einlegen
Formulare
nicht angegeben