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Was erledige ich wo?

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Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung weitere Wohnung
[Nr.99107008104001 ]

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Teaser

Sie mieten oder kaufen eine Zweit- oder Nebenwohnung? Dies muss beim Beitragsservice angemeldet werden.

Frist

Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie

  • dort wohnen,
  • dort gemeldet sind oder
  • im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind

Bearbeitungsdauer

  • 2 Woche(n)

Verfahrensablauf

Sie müssen die weitere Wohnung bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden. Füllen Sie dazu das vorgesehene Formular aus. 

Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch einlegen

Formulare

nicht angegeben