Sachkundenachweis für das Bewachungsgewerbe: Ausstellung
[Nr.99050104000000 ]
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Teaser
Der Sachkundenachweis für das Bewachungsgewerbe ist Voraussetzung für die
Erteilung einerErlaubnis für das Bewachungsgewerbe und wird von der zuständigen
Stelle erteilt
Voraussetzungen
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben