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Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung
[Nr.99110017000000 ]

Teaser

Die gewerbliche Schädlingsbekämpfung darf nur ausgeübt werden, wenn gegenüber

der zuständigen Stelle u.a. der Nachweis der Sachkunde für einen Teilbereich

der Schädling

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben