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Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung
[Nr.99110017000000 ]
Teaser
Die gewerbliche Schädlingsbekämpfung darf nur ausgeübt werden, wenn gegenüber
der zuständigen Stelle u.a. der Nachweis der Sachkunde für einen Teilbereich
der Schädling
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben