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Sachkundeprüfung für die Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische ablegen
[Nr.99031005031000 ]

Teaser

Für die Abgabe bestimmter Chemikalien, zum Beispiel im Groß- und Einzelhandel, ist ein Sachkundenachweis erforderlich.

Verfahrensablauf

Die Abnahme einer Sachkundeprüfung kann entweder durch die zuständige Behörde oder durch eine anerkannte Prüfungseinrichtung erfolgen. Die Durchführung der Prüfung orientiert sich an den Regelungen der Bekanntmachung zum Sachkundenachweis gemäß der Chemikalien-Verbotsverordnung und dem »Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder für die Sachkundeprüfung nach der Chemikalien-Verbotsverordnung«.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben