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Sammelentsorgungsnachweis im privilegierten Verfahren übermitteln
[Nr.99001023261000 ]

Teaser

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen für Ihren Sammelentsorgungsnachweis das privilegierte Verfahren nutzen.

Verfahrensablauf

  • Das abfallsammelnde Unternehmen erstellt die erforderlichen Unterlagen und sendet diese mit einer entsprechenden Signatur an das abfallentsorgende Unternehmen.
  • Dort werden die Unterlagen ergänzt und signiert.
  • Das abfallentsorgende Unternehmen übersendet den vollständigen Entsorgungsnachweis vor Beginn der Entsorgung an die für die Entsorgungsanlage zuständige Behörde und das Unternehmen, das den Abfall sammelt.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Niedersächsischen Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS).

Formulare

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben