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Schlichtungsantrag bei Streit mit Postdienstleister stellen
[Nr.99118029261000 ]

Teaser

Wenn Sie sich bei Streitigkeiten mit einem Postdienstleister nicht einigen können, kann die Bundesnetzagentur unter bestimmten Voraussetzungen schlichten.

Verfahrensablauf

Den Antrag zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens können Sie online, per Brief, Fax oder E-Mail stellen:

Online-Antrag:

  • Rufen Sie den Online-Antrag der Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur auf der Internetseite der Bundesnetzagentur auf.
  • Schildern Sie den Sachverhalt und Ihre Forderungen.
  • Laden Sie Ihre zusätzlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Die Schlichtungsstelle Post prüft, ob die Voraussetzungen für ein Schlichtungsverfahren vorliegen.
  • Kommt das Verfahren zustande, hört die Schlichtungsstelle die Streitparteien an und bewertet die von beiden Seiten vorgebrachten Argumente und Belege.
  • Die Schlichtungsstelle Post macht gegebenenfalls einen Vorschlag zur Einigung.
  • Es besteht für keine Partei eine Verpflichtung, den Einigungsvorschlag anzunehmen.
  • Kommt keine Einigung zustande, endet das Schlichtungsverfahren mit dieser Feststellung.
  • Sie erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis des Schlichtungsverfahrens.

Antrag per Brief, Fax oder E-Mail:

  • Laden Sie den Antrag auf Schlichtung auf der Internetseite der Bundesnetzagentur herunter.
  • Sie können den Antrag am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken oder ihn erst ausdrucken und dann handschriftlich ausfüllen.
  • Unterschreiben Sie den Antrag und fügen Sie gegebenenfalls Anlagen hinzu.
  • Senden Sie den Antrag mit Ihren Anlagen per Post, Fax oder E-Mail an die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur.
  • Alle weiteren Schritte entsprechen dem Online-Verfahren.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Ansprechpunkt

Bundesnetzagentur Verbraucherservice Post/Referat 318

Zuständige Stelle

Bundesnetzagentur Verbraucherservice Post/Referat 318