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Schutzimpfungen wahrnehmen
[Nr.99134028174000 ]
Teaser
Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Krankenkasse.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben