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Schutzimpfungen wahrnehmen
[Nr.99134028174000 ]

Teaser

Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Krankenkasse. 

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben