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Seminare der politischen Bildung von privaten Bildungsträgern durch die Bundeszentrale für politische Bildung als förderungswürdig für Sonderurlaub anerkennen lassen
[Nr.99131023017000 ]

Teaser

Sie organisieren eine staatspolitische Bildungsveranstaltung für Bundesbeamtinnen und -beamte sowie Richterinnen und Richter? Dann können Sie Ihre Veranstaltung von der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) als förderungswürdig für Sonderurlaub anerkennen lassen.

Verfahrensablauf

Sie können die Anerkennung der Förderungswürdigkeit Ihrer Bildungsveranstaltung schriftlich beantragen:

  • Es gibt keinen Vordruck. Sie können die Anerkennung formlos beantragen.
  • Schicken Sie Ihren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an die Bundeszentrale für politische Bildung. 
  • Die BpB überprüft den Antrag und das Programm Ihrer Bildungsveranstaltung.
  • Die BpB schickt Ihnen die Bescheinigung über die Anerkennung beziehungsweise einen Ablehnungsbescheid per Post zu.
     

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Bundeszentrale für politische Bildung (BpB)

Zuständige Stelle

Bundeszentrale für politische Bildung (BpB)

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben