Sonstige steuerliche Anträge und Mitteilungen übermitteln
[Nr.99102107261000 ]
Teaser
Haben Sie ein steuerliches Anliegen, das nicht von den anderen im Bundesportal aufgeführten Leistungen des Zolls umfasst ist? Dann können Sie dennoch eine Anfrage oder einen Antrag bei der Zollverwaltung stellen.
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Anfrage oder Ihren Antrag online sowie per Post, Fax oder E-Mail stellen.
Um Ihre Anfrage oder Ihren Antrag zu stellen, gehen Sie folgendermaßen vor:
Online:
-
Rufen Sie das Zoll-Portal auf.
- Um das Zoll-Portal nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig unter www.zoll-portal.de registrieren.
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Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten für ELSTER (Elektronische Steuererklärung) an. Als Privatperson können Sie zur Anmeldung auch die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Ihre BundID verwenden.
- Wenn Sie noch kein ELSTER-Konto oder BundID-Konto haben, müssen Sie sich dafür einmalig separat registrieren.
- Rufen Sie die Dienstleistung «Sonstige steuerliche Anträge und Mitteilungen« auf und wählen Sie das Formular »Sonstige Anträge und Mitteilungen« oder »Steuerbürge« aus.
- Füllen Sie das Formular aus und laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch.
- Schicken Sie das Formular an das zuständige Hauptzollamt beziehungsweise die Generalzolldirektion (GZD).
- Gegebenenfalls fordert das Hauptzollamt beziehungsweise die GZD weitere Nachweise oder Erklärungen von Ihnen.
- Das Hauptzollamt beziehungsweise die GZD beantwortet Ihre Anfrage beziehungsweise entscheidet mit einem elektronischen Bescheid über Ihren Antrag.
Post, Fax oder E-Mail:
- Sie können in der Regel Ihre Anfrage oder Ihren Antrag formlos stellen.
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Für folgende Themen stehen Formulare bereit:
- Steuerbürgen
- Sicherungsübereignungsvertrag
- Abtretungsanzeige/Verpfändungsanzeige
- Nutzen Sie diese, wenn sie für Ihren Fall relevant sind.
- Fügen Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen bei.
- Reichen Sie die Anfrage oder den Antrag bei dem zuständigen Hauptzollamt beziehungsweise der Generalzolldirektion (GZD) ein.
- Gegebenenfalls fordert das Hauptzollamt beziehungsweise die GZD weitere Nachweise oder Erklärungen von Ihnen.
- Das Hauptzollamt beziehungsweise die GZD beantwortet Ihre Anfrage beziehungsweise entscheidet mit einem Bescheid über Ihren Antrag.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben