Seiteninhalt
Sorgerechtsbescheinigung beantragen
[Nr.99133003022000 ]
Teaser
Sie haben das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind und brauchen eine Bescheinigung (Negativbescheinigung) darüber? Hier erfahren Sie mehr.
Verfahrensablauf
- Eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen.
- Stellen Sie einen Antrag über eine schriftliche Auskunft.
- Wurden keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung zugeschickt.
- Antragstellung durch die Mutter.
- Eine besondere Form der Antragstellung ist nicht vorgeschrieben.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Zuständig ist in der Regel das Jugendamt, in dessen Einzugsbereich die Mutter wohnt.
Rechtsbehelf
Nein