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Sozialversicherung: Anmeldung - sofort
[Nr.99107001104000 ]

Teaser

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anzumelden. Für bestimmte Wirtschaftsbereiche besteht die Pflicht einer Sofortmeldung.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Deutschen Rentenversicherung.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben