Spielplätze: Instandhaltung
[Nr.99041015183001 ]
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Bürgerin oder Bürger steht es jederzeit frei, sich mit anderen Eltern und Interessierten zusammen zu tun und sich aktiv für Verbesserungen einzusetzen.
Onlinedienste
Teaser
Wo kann ich Änderungs- und Verbesserungsvorschläge machen oder Verschmutzungen oder Beschädigungen von Spielplätzen melden?
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Rechtsgrundlage(n)
nicht vorhanden
Rechtsbehelf
nicht vorhanden
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Fachliche Freigabe
nicht angegeben