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Sprossenerzeugung Zulassung
Teaser
Die Sprossenerzeugung bedarf grundsätzlich einer behördlichen Zulassung.
Die Zulassung erfolgt auf Antrag erst nach mindestens einer behördlichen
Vor-Ort-Kontrolle. Sie
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben