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Sprossenerzeugung Zulassung

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Die Sprossenerzeugung bedarf grundsätzlich einer behördlichen Zulassung.

Die Zulassung erfolgt auf Antrag erst nach mindestens einer behördlichen

Vor-Ort-Kontrolle. Sie

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben