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Was erledige ich wo?

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Staatliche Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Angehörige bestimmter Gesundheitsfachberufe
[Nr.99019028016001 ]

Teaser

Weiterbildungslehrgänge der in § 1 der Verordnung über die Weiterbildung in

Gesundheitsfachberufen (GesFBWeitBiV ND) genannten Berufen müssen an staatlich

anerkannten W

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben