Staatliche Anerkennung einer Berufsakademie und der Bachelor-Ausbildungsgänge
[Nr.99061026001000 ]
Verfahrensablauf
Im ersten Schritt erfolgt die Kontaktaufnahme mit dem Fachministerium. Wesentliche Grundlage für die staatliche Anerkennung der Berufsakademie sind die geplanten Bachelor-Ausbildungsgänge. Daher folgt im nächsten Schritt die Akkreditierung der Programme. Hierfür ist im Vorfeld die Akkreditierungsagentur mit dem Fachministerium abzustimmen.
Nach dem Abschluss des Akkreditierungsverfahrens folgt der Antrag auf staatliche Anerkennung der Bildungseinrichtung sowie der Bachelor-Ausbildungsgänge. Wesentliche Voraussetzungen sind dabei insbesondere der Nachweis einer hinreichenden personellen Ausstattung sowie die finanzielle Sicherung der Einrichtung.
Rechtsgrundlage(n)
Bezeichnung: § 2 Niedersächsisches Berufsakademiegesetz (Nds. BAkadG)
Europarecht
https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=BAkadG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-BAkadGNDpP2
Teaser
In einigen Bundesländern gibt es die Möglichkeit an Berufsakademien zu lernen. Nicht staatliche Akademien müssen sich aber vorab anerkennen lassen, um die Bezeichnung »Berufsakademie" zu führen.
Ansprechpunkt
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Formulare
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben