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Staatliche Förderung eines Modellprojekts zum Schutz und zur strukturellen Stärkung journalistischer Arbeit beantragen
[Nr.99148047017000 ]

Teaser

Wenn Sie ein Projekt zum Schutz oder zur strukturellen Stärkung journalistischer Arbeit durchführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Förderung beantragen.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag schriftlich per Post stellen. Zur Einhaltung der Frist ist eine Vorabeinreichung der Antragsunterlagen per E-Mail möglich.

  • Gehen Sie auf die Internetseite des BKM und füllen Sie das Antragsformular sowie den Kosten und Finanzierungsplan am PC aus.
  • Drucken Sie die ausgefüllten Unterlagen aus und senden diese zusammen mit den weiteren erforderlichen Unterlagen an den BKM.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Der BKM prüft, ob Ihre Unterlagen vollständig und plausibel sind und die formalen Antragsvoraussetzungen erfüllt sind.
  • Eine unabhängige Jury aus 7 sachverständigen Personen wählt die förderungswürdigen Projekte aus allen Anträgen im Rahmen des Förderprogramms aus.
  • Die Entscheidung der Jury wird formal durch die Staatsministerin für Kultur und Medien bestätigt, wobei keine inhaltliche Bewertung der Projekte mehr stattfindet.
  • Die geförderten Projekte werden öffentlich bekannt gegeben, die nicht berücksichtigten Projekte werden über das Ergebnis der Jurysitzung informiert.
  • Die geförderten Projekte erhalten vom Bundesverwaltungsamt sowohl per Post als auch per E-Mail einen Zuwendungsbescheid.

Mittelabruf:

  • Der Mittelabruf gibt Informationen über die bewilligte Fördersumme, über die bereits abgerufene Fördersumme und die nun abgerufene Fördersumme.
  • Sie müssen die abgerufene Summe innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt ausgeben.
  • Für den Mittelabruf müssen Sie das Mittelabrufformular nutzen.

Nach Projektabschluss:

  • Legen Sie dem Bundesverwaltungsamt einen Verwendungsnachweis vor, in dem sämtliche Einnahmen und Ausgaben aufgelistet werden, die in Zusammenhang mit dem beantragten Projekt stehen.
  • Zusätzlich müssen Sie dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) einen inhaltlichen Sachbericht vorlegen, der Informationen über den Projektablauf und die Projektdurchführung sowie die erreichten Ziele enthält.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben