Stellen für die Ausbildung in erster Hilfe Anerkennung
[Nr.99075006016000 ]
Urheber
nicht angegeben
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- Stellen für die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und die Ausbildung in erster Hilfe Anerkennung in Niedersachsen
- Stellen für die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und die Ausbildung in erster Hilfe Anerkennung in Niedersachsen
Volltext
Stellen, die Schulung in Erster Hilfe und/oder lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen, bedürfen der amtlichen Anerkennung durch die für das Fahrerlaubniswesen oder das Gesundheitswesen zuständige oberste Landesbehörde oder durch die von ihr bestimmte oder nach Landesrecht zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- Es liegen keine Tatsachen vor, die den Antragsteller, bei juristischen Personen die nach dem Gesetz oder der Satzung zur Vertretung berechtigten Personen, und das Ausbildungspersonal für die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und die Ausbildung in Erster Hilfe als unzuverlässig erscheinen lassen.
- Die Befähigung für das Ausbildungspersonal ist nachgewiesen.
- Geeignete Ausbildungsräume und die notwendigen Lehrmittel für den theoretischen Unterricht und die praktischen Übungen stehen zur Verfügung.
Die Anerkennung kann befristet und mit Auflagen (insbesondere hinsichtlich der Fortbildung der mit der Unterweisung und der Ausbildung befassten Personen) verbunden werden.
Teaser
Wer Schulungen in Erster Hilfe für Fahrerlaubnisbewerber durchführen möchte, benötigt grundsätzlich eine amtliche Anerkennung als sog. "Stelle für die Schulung in Erster Hilfe".
Ansprechpunkt
Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte
Voraussetzungen
- keine Tatsachen vorliegen, die den Antragsteller, bei juristischen Personen die nach dem Gesetz oder der Satzung zur Vertretung berechtigten Personen, und das Ausbildungspersonal für die Schulung in Erster Hilfe als unzuverlässig erscheinen lassen
- die Befähigung für das Ausbildungspersonal nachgewiesen ist sowie geeignete Ausbildungsräume und die notwendigen Lehrmittel für den theoretischen Unterricht und die praktischen Übungen zur Verfügung stehen.
Formulare
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
nicht angegeben