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Was erledige ich wo?

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Steuerberatungsgesellschaft Anerkennung
[Nr.99135006016000 ]

Onlinedienste

Teaser

Um eine Steuerberatungsgesellschaft zu betreiben, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Steuerberaterkammer, in deren Kammerbezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben