Steuerklasse Änderung Alleinerziehende beantragen
[Nr.99102036011009 ]
Teaser
Wenn Sie alleinstehend sind und zu Ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das Ihnen der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld zusteht, können Sie die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende beantragen (= Steuerklasse II)
Verfahrensablauf
Für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende im Lohnsteuerabzugsverfahren ist es erforderlich, dass Sie einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung bei Ihrem zuständigen Finanzamt stellen (s. weiterführende Informationen). Dies gilt auch, wenn mit Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Kindes die Steuerklasse II automatisiert beendet und im Folgemonat in die Steuerklasse I geändert worden ist, und die Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags weiterhin vorliegen.
Ist eine Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht möglich bzw. von Ihnen nicht erwünscht, können Sie diesen auch im Rahmen einer Einkommensteuererklärung geltend machen.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben