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Steuerklasse ändern getrenntlebende Ehegatten bzw. Lebenspartner
[Nr.99102036011004 ]

Teaser

Wenn Sie von Ihrem Ehegatten/Ihrem Lebenspartner bzw. Ihrer Lebenspartnerin dauernd getrennt leben, kann im Jahr nach der Trennung nicht mehr die familiengerechte Steuerklassenkombination (III/V; IV/IV; IV/IV mit Faktor) berücksichtigt werden.

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nicht angegeben