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Steuernummer oder Steuer-Identifikationsnummer für das IT-Verfahren EMCS zur Nutzung der Internet-EMCS-Anwendung (IEA) erfassen oder ändern lassen
[Nr.99102105058000 ]
Teaser
Wenn Sie Ihre Steuernummer oder Steuer-Identifikationsnummer zur Nutzung der Internet-EMCS-Anwendung eintragen oder ändern lassen wollen, müssen Sie einen Antrag bei der Generalzolldirektion stellen.
Verfahrensablauf
Für die Erfassung oder Änderung der Steuernummer beziehungsweise Steuer-ID in EMCS müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen:
-
Gehen Sie auf die Internetseite der Zollverwaltung und laden Sie folgenden Antrag herunter:
- Antrag auf Erfassung/ Änderung der Steuernummer/Steuer-Identifikationsnummer für die Internet-EMCS-Anwendung (IEA) (Formular 033087)
- Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie Ihn und senden Sie ihn an das Stammdatenmanagement der Generalzolldirektion.
-
Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über die Erfassung beziehungsweise Änderung Ihrer Steuernummer oder Steuer-ID.
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Biersteuergesetz (BierStG)
- § 16 Biersteuerverordnung (BierStV)
- § 13 Alkoholsteuergesetz (AlkStG)
- § 28 Alkoholsteuerverordnung (AlkStV)
- § 3 Alkopopsteuergesetz (AlkopopStG)
- § 9 in Verbindung mit § 29 Absatz 3 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG)
- § 9 in Verbindung mit § 29 Absatz 3 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG)
- § 15 in Verbindung mit § 43 und in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)
- § 15 in Verbindung mit § 43 und in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)
- § 15 in Verbindung mit § 43 und in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)
- § 10 Tabaksteuergesetz (TabStG)
- § 16 Tabaksteuerverordnung (TabStV)
- § 9d Energiesteuergesetz (EnergieStG)
- § 28a Energiesteuerverordnung (EnergieStV)
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben