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Stipendium für Künstlerinnen und Künstler zur Förderung ihres kreativen Schaffens Anforderung

Urheber

Volltext

Mit Hilfe des Stipendiums zur Förderung des kreativen Schaffens können Künstlerinnen und Künstler der Sparten Bildende Kunst, Musik, Literatur und Darstellende Künste ein ganz konkretes künstlerisches Projekt beantragen. Nachdem der Antrag auf Erhalt eines Stipendiums online und in Papierform bei der Bewilligungsbehörde (MWK) eingereicht wurde, wird dieser zunächst auf die formalen Voraussetzungen geprüft. Anschließend wird eine Fachkommission, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der verschiedener Sparten der Kultur zusammensetzt, eine fachliche Stellungnahme abgeben. Die fachliche Stellungnahme enthält ein Votum darüber, ob der Antrag gefördert oder abgelehnt werden sollte. Das Verfahren wird mit einem Bewilligungsbescheid oder einem Ablehnungsbescheid fortgesetzt bzw. beendet. Im Falle eines Bewilligungsbescheids erhält der/die Antragsteller/in die beantragte Fördersumme in gleichen Raten auf die im Antrag angegebene Kontoverbindung überwiesen. Nach Abschluss des Projekts ist die zweckentsprechende Mittelverwendung gegenüber der Bewilligungsbehörde (MWK) nachzuweisen.

Teaser

Ein Stipendium zur Förderung des kreativen Schaffens für Künstlerinnen und Künstler der Sparten Bildende Kunst, Musik, Literatur und Darstellende Künste können Sie beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) beantragen.

Verfahrensablauf

  • Lesen Sie die Förderkriterien zur Vergabe von Stipendien an Künstlerinnen und Künstler zur Förderung ihres kreativen Schaffens im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID19 und die Hinweise zum Antrag auf die Gewährung eines Stipendiums >Niedersachsen dreht auf< »Förderkriterien zur Vergabe von Stipendien an Künstlerinnen und Künstler zur Förderung ihres kreativen Schaffens im Zusammenhang mit dem Ausbruch von Covid-19 im Jahr 2020« (FAQ)
  • Registrieren Sie sich anschließend im OnlineAntragsverfahren
  • Füllen Sie alle Pflichtfelder aus, geben Sie alle Pflichterklärungen ab und laden Sie alle Pflichtdokumente hoch
  • Reichen Sie Ihren Antrag zunächst online ein und drucken Sie das Antragsformular anschließend aus
  • Unterzeichnen Sie das ausgedruckte Antragsformular und senden Sie es ohne Anlagen an die Bewilligungsbehörde (MWK)
  • Sobald die Antragsfrist abgelaufen ist, werden die eingereichten Anträge auf formale und fachliche Voraussetzungen geprüft
  • Es folgt ein Bewilligungs oder Ablehnungsbescheid
  • Im Falle eines Bewilligungsbescheids erhält der Antragsteller die beantragten Landesmittel in gleichen Raten auf das im Antrag angegebene Konto. Nach Abschluss des Projekts ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen
  • Im Falle eines Ablehnungsbescheids ist das Verfahren mit Ablauf der Frist zur Einlegung eines Rechtsbehelfs beendet

Ansprechpunkt

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Referat 34

Leibnizufer 9

30169 Hannover

Telefon 0511 120 2548

Fax: 0511 120 99 2548

Rechtsgrundlage(n)

  • § 2 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Sondervermögen zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID19-Pandemie (COVID-19-Sondervermögensgesetz - Covid-19-SVG) vom 12.05.2020, geändert durch das Haushaltsbegleitgesetz zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2020
  • §§ 23, 44 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung (LHO) einschließlich der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (VV) und §§ 48, 49, 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (NVwVfG)
  • Förderkriterien zur Vergabe von Stipendien an Künstlerinnen und Künstler zur Förderung ihres kreativen Schaffens im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19

Onlinedienste

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben