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Stipendium für Künstlerinnen und Künstler zur Förderung ihres kreativen Schaffens Anforderung
Teaser
Ein Stipendium zur Förderung des kreativen Schaffens für Künstlerinnen und Künstler der Sparten Bildende Kunst, Musik, Literatur und Darstellende Künste können Sie beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) beantragen.
Verfahrensablauf
- Lesen Sie die Förderkriterien zur Vergabe von Stipendien an Künstlerinnen und Künstler zur Förderung ihres kreativen Schaffens im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID19 und die Hinweise zum Antrag auf die Gewährung eines Stipendiums >Niedersachsen dreht auf< »Förderkriterien zur Vergabe von Stipendien an Künstlerinnen und Künstler zur Förderung ihres kreativen Schaffens im Zusammenhang mit dem Ausbruch von Covid-19 im Jahr 2020« (FAQ)
- Registrieren Sie sich anschließend im OnlineAntragsverfahren
- Füllen Sie alle Pflichtfelder aus, geben Sie alle Pflichterklärungen ab und laden Sie alle Pflichtdokumente hoch
- Reichen Sie Ihren Antrag zunächst online ein und drucken Sie das Antragsformular anschließend aus
- Unterzeichnen Sie das ausgedruckte Antragsformular und senden Sie es ohne Anlagen an die Bewilligungsbehörde (MWK)
- Sobald die Antragsfrist abgelaufen ist, werden die eingereichten Anträge auf formale und fachliche Voraussetzungen geprüft
- Es folgt ein Bewilligungs oder Ablehnungsbescheid
- Im Falle eines Bewilligungsbescheids erhält der Antragsteller die beantragten Landesmittel in gleichen Raten auf das im Antrag angegebene Konto. Nach Abschluss des Projekts ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen
- Im Falle eines Ablehnungsbescheids ist das Verfahren mit Ablauf der Frist zur Einlegung eines Rechtsbehelfs beendet
Rechtsgrundlage(n)
- § 2 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Sondervermögen zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID19-Pandemie (COVID-19-Sondervermögensgesetz - Covid-19-SVG) vom 12.05.2020, geändert durch das Haushaltsbegleitgesetz zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2020
- §§ 23, 44 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung (LHO) einschließlich der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (VV) und §§ 48, 49, 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (NVwVfG)
- Förderkriterien zur Vergabe von Stipendien an Künstlerinnen und Künstler zur Förderung ihres kreativen Schaffens im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19
Onlinedienste
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben