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Was erledige ich wo?

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Straßenreinigung
[Nr.99108028021000 ]

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Straßenreinigungssatzung

Teaser

Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

nicht angegeben