Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Streitschlichtung vor einem gerichtlichen Verfahren durchführen lassen
[Nr.99046037058001 ]

Teaser

In bestimmten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilrecht) müssen Sie zwingend einen Schlichtungsversuch unternehmen, bevor Sie Klage vor Gericht erheben können (obligatorische Streitschlichtung).

Verfahrensablauf

Das Verfahren bei einem Schiedsamt leiten Sie durch einen Antrag bei der zuständigen Schiedsperson ein. Den Antrag müssen Sie entweder schriftlich einreichen oder dort mündlich zu Protokoll erklären.

Die Schiedsperson bestimmt dann in der Regel einen Termin für die Schlichtungsverhandlung und lädt die Parteien ein, da diese im Termin persönlich zu erscheinen haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, sich im Termin vertreten zu lassen.

Falls in der Schlichtungsverhandlung eine Einigung zustande kommt, wird sie in einem Protokoll festgehalten. Aus diesem Protokoll kann wie aus einem vor Gericht geschlossenen Vergleich vollstreckt werden.

Die Voraussetzungen und der Ablauf eines Verfahrens bei einer sonstigen anerkannten Gütestelle sollten Sie bei der jeweiligen Gütestelle erfragen.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Der Antrag ist bei der Gütestelle, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt, schriftlich einzureichen.

Gütestellen sind die bei den niedersächsischen Städten und Gemeinden eingerichteten Schiedsämter sowie die von der Landesjustizverwaltung anerkannten Gütestellen. Ein Verzeichnis der Schlichtungsstellen zur Beilegung zivilgerichtlicher Streitigkeiten finden Sie auf dem Internetauftritt des Niedersächsischen Justizministeriums: https://justizportal.niedersachsen.de/startseite/gerichte_und_staatsanwaltschaften/zivilgerichtsbarkeit/schlichtung/anerkannte-guetestellen-nach-794-abs-1-nr-1-zpo-zur-beilegung-zivilrechtlicher-streitigkeiten-132310.html .

Auf derselben Homepage finden Sie einen Link zur Liste der Verbraucherschlichtungsstellen des Bundesamts für Justiz und Informationen zu weiteren Schlichtungseinrichtungen. Informationen zum Schlichtungsverfahren enthält die Broschüre des Niedersächsischen Justizministeriums »Streitschlichtung - Schlichten ist besser als Richten« (siehe www.mj.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen/ ).

Hinweis: Sofern Sie sich mit Ihrem Gegner entsprechend einigen, kann der Schlichtungsversuch auch vor bestimmten anderen Stellen durchgeführt werden.

Formulare

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben