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Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller Aufnahme
Onlinedienste
Teaser
Die Aufnahme der Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder
Schaustellerin/Schausteller bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle
und unterliegt der kommuna
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben