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Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme dauerhaft als Steinmetzin/Steinmetz, Bildhauerin/Bildhauer oder als Gärtnerin/Gärtner
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Teaser
Die dauerhafte Aufnahme der Tätigkeit als Steinmetzin/Steinmetz oder
Bildhauerin/Bildhauer als Gärtnerin/Gärtner auf einem gemeindeeigenen Friedhof
bedarf der Zustimmun
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben