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Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme dauerhaft als Steinmetzin/Steinmetz, Bildhauerin/Bildhauer oder als Gärtnerin/Gärtner

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Teaser

Die dauerhafte Aufnahme der Tätigkeit als Steinmetzin/Steinmetz oder

Bildhauerin/Bildhauer als Gärtnerin/Gärtner auf einem gemeindeeigenen Friedhof

bedarf der Zustimmun

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben