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Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme grenzüberschreitend als Steinmetzin/Steinmetz, Bildhauerin/Bildhauer und Gärtnerin/Gärtner
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Teaser
Die grenzüberschreitende Aufnahme der Tätigkeit als Steinmetzin/Steinmetz,
Bildhauerin/Bildhauer oder Gärtnerin/Gärtner auf einem gemeindeeigenen Friedhof
bedarf der Zu
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben