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Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen melden
[Nr.99006051261000 ]
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Bestimmte Tätigkeiten mit Biostoffen sind anzeigepflichtig. Bevor diese Tätigkeiten mit Biostoffen durchgeführt werden, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Bei Arbeiten in den Schutzstufen 3 und 4 ist eine Erlaubnis erforderlich, die hier nicht behandelt wird.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
nicht angegeben