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Tages- und Nachtpflege für Pflegebedürftige in der sozialen Pflegeversicherung beantragen
[Nr.99106029013000 ]

Teaser

Können Ihre Angehörigen oder Bekannten Sie zu Hause nicht durchgängig pflegen, haben Sie Anspruch auf die zusätzliche Tages- und Nachtpflege in einer Pflegeeinrichtung. Auf Antrag beteiligt sich Ihre Pflegekasse an den Kosten.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Tages- und Nachtpflege können Sie zum Beispiel per Post stellen sowie - bei vielen Pflegekassen - persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen.  

  • Sie reichen den Antrag auf Tages- und Nachtpflege bei Ihrer Pflegekasse ein. Wenn Sie dazu selbst nicht in der Lage sind, können Sie schriftlich jemanden bevollmächtigen.
  • Die Pflegekasse prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
  • Sie suchen sich eine Einrichtung für die Tagespflege oder Nachtpflege. Informieren Sie sich beispielsweise bei Ihrer Pflegekasse zu geeigneten Anbietern.
  • Die Pflegekasse rechnet in der Regel direkt mit der Einrichtung ab.
     

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben