Seiteninhalt
Tages- und Nachtpflege für Pflegebedürftige in der sozialen Pflegeversicherung beantragen
[Nr.99106029013000 ]
Teaser
Können Ihre Angehörigen oder Bekannten Sie zu Hause nicht durchgängig pflegen, haben Sie Anspruch auf die zusätzliche Tages- und Nachtpflege in einer Pflegeeinrichtung. Auf Antrag beteiligt sich Ihre Pflegekasse an den Kosten.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Tages- und Nachtpflege können Sie zum Beispiel per Post stellen sowie - bei vielen Pflegekassen - persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen.
- Sie reichen den Antrag auf Tages- und Nachtpflege bei Ihrer Pflegekasse ein. Wenn Sie dazu selbst nicht in der Lage sind, können Sie schriftlich jemanden bevollmächtigen.
- Die Pflegekasse prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
- Sie suchen sich eine Einrichtung für die Tagespflege oder Nachtpflege. Informieren Sie sich beispielsweise bei Ihrer Pflegekasse zu geeigneten Anbietern.
-
Die Pflegekasse rechnet in der Regel direkt mit der Einrichtung ab.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben