Technische Unterstützung im Zusammenhang mit kerntechnischen Anlagen in bestimmten Nicht-EU-Staaten: Genehmigung
[Nr.99009007006000 ]
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Teaser
Technische Unterstützung durch EU-Bürger bedarf der Genehmigung, wenn die
zuständige Stelle die antragstellende Person unterrichtet hat, dass die
technische Unterstützu
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben