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Teilgenehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Anlage beantragen
[Nr.99063012001000 ]

Teaser

Wenn Sie einen Teil einer neuen Anlage errichten und beziehungsweise oder betreiben möchten, müssen Sie eine Teilgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen möchten, müssen  Sie zunächst die Antragsunterlagen vollständig einreichen.  Sie können dies schriftlich oder elektronisch erledigen.

Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags schriftlich oder elektronisch, prüft diesen auf Vollständigkeit und beteiligt die Fachbehörden.

Ggf. wird die Behörde weitere Unterlagen nachfordern.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Bearbeitungsdauer

  • 7 Monat(e)
  • 3 Monat(e)
    • für das vereinfachte Verfahren

Ansprechpunkt

Landesamt 

Zuständige Stelle

Landesamt 

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben