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Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
[Nr.99060010080000 ]

Verfahrensablauf

  • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
  • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies kann zum Beispiel die Teilnahme an einer sozialen Gruppenarbeit für Ihr Kind sein.
  • Wenn diese Hilfe in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung.
  • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die pädagogische Fachkraft und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
  • Das Jugendamt organisiert einen Platz in einer Gruppe.

Rechtsgrundlage(n)

Teaser

Manche Kinder und Jugendliche haben Schwierigkeiten in ihrer persönlichen Entwicklung. Für sie ist es schwierig, auf andere Kinder oder Jugendliche zuzugehen, sich in Gruppen zu einzubringen oder ihre Probleme selbstständig zu bewältigen.

Zuständige Stelle

Das örtliche Jugenamt

Kosten

Keine

Rechtsbehelf

nicht ausgewiesen

Formulare

nicht angegeben

Frist

Keine

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben