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Tierversuche Genehmigung
[Nr.99110014006000 ]

Verfahrensablauf

Nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) eingereicht haben, werden diese auf formale Vollständigkeit geprüft. Ihnen wird eine formale Eingangsbestätigung übermittelt. Im Anschluss wird der Antrag der Kommission nach §15 Tierschutzgesetz (TierSchG) in der nächstmöglichen Sitzung zur Begutachtung vorgelegt und aus fachlicher- und ethischer Sicht geprüft. Darüber hinaus wird eine Stellungnahme des zuständigen Tierschutzbeauftragten eingeholt. Sollten Rückfragen/Beanstandungen entstehen, werden Sie aufgefordert, hierzu schriftlich Stellung zu nehmen, bevor eine abschließende Entscheidung getroffen wird.

Rechtsgrundlage(n)

Teaser

Wenn Sie Tierversuche durchführen möchten, benötigen Sie grundsätzlich vor

Versuchsbeginn eine Genehmigung durch das Landesamt für Verbraucherschutz und

Lebensmittelsic

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben