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Umwandlung einer bestehenden inländischen Lebenspartnerschaft in eine Ehe Anmeldung
[Nr.99079001243000 ]

Verfahrensablauf

Die beabsichtigte Umwandlung der bestehenden inländischen Lebenspartnerschaft ist bei der zuständigen Stelle anzumelden.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit für die Anmeldung der Umwandlung der Ehe liegt bei dem Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie oder Ihr zukünftiger Ehegatte Ihren/seinen Wohnsitz oder Ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben/hat.

Haben weder Sie noch Ihr Lebenspartner Ihren/seinen Wohnsitz oder Ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist für die Anmeldung das Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt zuständig, vor dem die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umgewandelt werden soll.

Zuständig für die Umwandlung ist jedes deutsche Standesamt.

Hinweise (Besonderheiten)

Sie haben eine allgemeine übergeordnete Frage oder der örtliche Ansprechpartner konnte Ihr Anliegen nicht bearbeiten? Dann können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen wenden:

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse:  Friedrichswall 1, 30159 Hannover
Telefon:  0511 120-5521
E-Mail:  ea@niedersachsen.de

Teaser

Die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe entspricht rechtlich einer Eheschließung.

Formulare

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben